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Home > Weltspiegel Freitag, 1. Februar 2008 - 15:37
Kündigung wegen "Arschgeige"
MÜNCHEN. "Arschgeige" ist in Oberbayern - wie überall sonst - kein Instrument. Da laut seinem Arbeitgeber aber der Ton die Musik macht, droht einem Straßenbahn-Chauffeur die Kündigung. Ein Fahrgast hatte, vorschriftswidrig, sein Fahrrad mitnehmen wollen.

Weil er einen Fahrgast "Arschgeige" genannt hat, will die kommunale Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) einem 44 Jahre alten Trambahn-Fahrer kündigen. Die Stadtwerke München (SWM) bestätigten am Donnerstag entsprechende Medienberichte. Dieser Ton sei aus Sicht von MVG und SWM nicht gesellschaftsfähig und könne gerade gegenüber Kunden nicht akzeptiert werden, hieß es in einer SWM-Mitteilung.

Kein Dialekt-Problem

Aus diesem Grunde werde die Kündigung angestrebt, nicht aber wegen des oberbayerischen Dialektes des Mannes. Dieser sei bei der MVG nicht verboten, "aber der Ton macht die Musik". Die MVG unterscheide nicht zwischen Dialekt und Hochdeutsch, sondern zwischen höflich und unhöflich.

Schläge angedroht

Nach dieser Maßgabe dürften Fahrgäste natürlich auch nicht geduzt werden, das sei ausdrücklich verboten. Derbe, beleidigende Ausdrücke seien erst recht fehl am Platz. "Die MVG erwartet von ihren Fahrern deutliche Auskünfte und Ansagen. Das muss nicht verpflichtend auf Hochdeutsch sein, aber - und das ist das Entscheidende - klar verständlich für jedermann", hieß es weiter in der Mitteilung. Der Ausdruck "Arschgeige" soll im Streit mit einem Fahrgast gefallen sein, der verbotswidrig ein Fahrrad in der Tram mitnehmen wollte und dem Fahrer schließlich sogar Schläge angedroht haben soll.



© apa/nachrichten.at      18:03 31.01.2008
 
   


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